Damit der sichere und ordnungsgemäße Betrieb von Heizölverbraucheranlagen, Tankstellen oder Abfüll- und Lagerflächen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) gewährleistet wird, sind Tanks, Rohrleitungen, Rückhalteräume und Flächen wiederkehrend von Sachverständigen überprüfen zu lassen.
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